Verkaufsförderung mit System

individuell - flexibel - mobil

   


    Wir über uns

 
  Produktübersicht

 
  Angebote

 
  Kontakt

   Impressum

   Partner
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

A. Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

B. Angebot und Vertragsabschluss

1) Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns bestätigt ist.

2) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

C. Zahlung und Preise

1) Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, hat die Zahlung netto ohne jeden Abzug auf das von uns angegebene Konto zu erfolgen, und zwar
50% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung
50% sofort nach Erhalt der Rechnung.

3)Wird dieses Zahlungziel überschritten, sind wir ohne weitere Zahlungsaufforderung berechtigt, für die Dauer der Zielüberschreitung Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

D. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

E. Lieferzeit

1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Sachschaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4) Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung und Leistung wird nur unter der Voraussetzung einens ungestörten Betriebsablaufes übernommen: insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- und Verkehrsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferung ohne Nachlieferfrist einzustellen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichtleistung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dem Besteller verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht.

5) Teillieferungen sind zulässig.

F. Gefahrübergang

1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/ Lagers auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

2) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

G. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

2) Der Besteller ist bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen einschlägige Risiken ausreichend zu versichern.

3) Für den Fall, dass der Besteller den Liefergegenstand vor Zahlung des Gesamtkaufpreises weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch den Weiterverkauf entstandene Forderung in unser Eigentum über. Wir verpflichten uns, die an uns schon jetzt abgetretenen Forderungen nicht geltend zu machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

4) Der Liefergegenstand darf vom Besteller einem Dritten weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Bei gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

H. Haftung für Mängel

1) Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Vorherige und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an den gelieferten Gegenständen verwirken jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung. Bei Lieferung gebrauchter Waren oder Gegenstände wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gemäß den nachstehenden Bedingungen gehaftet.

2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

3) Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelgenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

8) Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

H. Rücktrittsrecht

1) Wird eine zwischen Besteller und uns vereinbarte Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.

2) Wir haben das Recht auf Rücktritt, sofern sich nach Bestätigung des Auftrags gravierende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers ergeben oder sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Punkt E eintreten. Das Rücktrittsrecht steht uns ebenfalls zu, wenn sich nachträglich die Unmöglichkeit der Ausführung herausstellen sollte. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts entstehen grundsätzlich nicht. Sofern wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Frist vereinbart war.

I. Sonstiges

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Velbert. Wir sind berechtigt, auch bei dem für den den Geschäftssitz des Kunden zuständigen Gericht Klage einzureichen.

2) Für die Beziehung zwischen uns und Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke füllt.

4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

  Zum Seitenanfang